Entscheide zu Art. 2 Abs. 1 LRV
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_624/2024Die kantonale Vorinstanz hat willkürlich gehandelt, indem sie ihren Entscheid auf unbelegte Auskünfte und nicht rechtsgültige planerische Grundlagen abstützte. Zudem wurden die bundesrechtlichen Vorgaben zur Luftreinhaltung nicht hinreichend geprüft.
- BGer 1C_289/2018Ein Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Schweinescheune) ist nicht bewilligungsfähig, wenn die Mindestabstände nach FAT-Richtlinien und LRV nicht eingehalten werden und keine überwiegenden öffentlichen Interessen eine Ausnahmebewilligung rechtfertigen.
- BGer 1C_260/2016Bei bestehenden Tierhaltungsanlagen innerhalb einer bewohnten Zone ist der lufthygienische Mindestabstand gemäss FAT-Bericht (Ziff. 512 Anh. 2 LRV) bis zum nächstgelegenen bewohnten Gebäude einzuhalten; eine Berücksichtigung von Nutzungsreserven ist nicht geboten. Bei Einhaltung des Mindestabstands sind keine weiteren vorsorglichen…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.