Bestimmung · 4 Entscheide

Art. 18b LPN

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Entscheide
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Entscheide zu Art. 18b LPN

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  1. BGer 1C_230/202207.09.2023 · GutgeheissenBei nachträglicher Festsetzung einer Zone réservée während des Beschwerdeverfahrens ist eine Interessenabwägung zwischen den privaten Bauinteressen und den öffentlichen Planungsinteressen (insb. Schutz eines ISOS-Objekts) erforderlich. Eine pauschale Bewilligungspflicht ohne diese Abwägung verletzt Bundesrecht (Art. 27 LAT).
  2. BGer 1C_126/202015.02.2021 · GutgeheissenDie Baubewilligung für ein Wohngebäude auf einer Parzelle mit einem regional bedeutenden Biotop in der Bauzone verletzt Art. 18 Abs. 1ter LPN, da die Massnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung oder zum Ersatz des Biotops ungenügend sind. Ein Kompromiss zwischen Bauinteresse und Biotopschutz ist erforderlich.
  3. BGer 1C_653/201915.12.2020 · AbgewiesenDie Haie in der Bauzone unterliegt nicht automatisch dem Schutz nach kantonalem Recht (Art. 39 Abs. 1 LPNP/JU), sondern ist im Rahmen der kommunalen Planung zu beurteilen. Die Abwägung der Interessen (Art. 18 LPN, Art. 14 OPN) durch die kantonale Instanz ist unter Berücksichtigung der lokalen Umstände und der kantonalen…
  4. BGer 1C_98/201807.03.2019 · AbgewiesenDie Planungsbehörde darf eine Zone zum Schutz der Natur auch dann festlegen, wenn der aktuelle Zustand des Gebiets degradiert ist, sofern das Potenzial für die Wiederherstellung natürlicher Werte besteht. Die Interessenabwägung muss dabei alle relevanten öffentlichen und privaten Interessen berücksichtigen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.