Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 18 Baureglement Unteriberg

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Entscheide zu Art. 18 Baureglement Unteriberg

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  1. VGer SZ III 2024 15428.03.2025 · AbgewiesenBei Baubewilligungen für Mobilfunkanlagen innerhalb der Bauzone (Campingzone) sind die Anlagegrenzwerte der NISV an den Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) massgebend; Auflagen zu Abnahmemessungen, Qualitätssicherung und Rückbau nicht mehr benötigter Sendeanlagen sichern die dauerhafte Einhaltung der Grenzwerte.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.