Entscheide zu Art. 17 KV
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- VGer ZH VB.2019.00603Ein Informationszugangsgesuch nach IDG für eine rechtskräftige Baubewilligungsverfügung ist zu gewähren, wenn weder ein Geschäftsgeheimnis noch andere Geheimhaltungsinteressen ausreichend substanziiert geltend gemacht werden.
- VGer ZH VB.2017.00416Baugesuchsunterlagen, die bereits während des Baubewilligungsverfahrens öffentlich aufgelegt wurden, sind grundsätzlich einsehbar; jedoch ist den von Personendaten betroffenen Personen zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen.
- BGer 1C_509/2016Das Bundesgericht bestätigt die Vorinstanz: Das öffentliche Interesse an Transparenz über die Abfallbehandlung überwiegt die geltend gemachten privaten Geheimhaltungsinteressen der Betreiberinnen, da konkrete Gefährdungen nicht dargelegt wurden und das Öffentlichkeitsprinzip (Art. 17 KV/ZH, § 20 IDG/ZH) Vorrang geniesst.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.