Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 16abis Abs. 1 RPG

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Entscheide zu Art. 16abis Abs. 1 RPG

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  1. VGer ZH VB.2024.0071628.05.2026 · AbgewiesenBauten und Anlagen für eine hobbymässige Tierhaltung mit Pferden und Rindern sowie Gemüseanbau in der Landwirtschaftszone sind nicht zonenkonform, wenn kein dauernder, auf Wirtschaftlichkeit ausgerichteter Betrieb vorliegt; auch Art. 24e RPG für hobbymässige Tierhaltung ist wegen des Ausmasses der Anlagen nicht anwendbar.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.