Bestimmung · 3 Entscheide

Art. 16 EntG

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Entscheide
3
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25 %

Entscheide zu Art. 16 EntG

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  1. BGer BGE 147 II 20101.01.2021 · Teilweise gutgeheissenArt. 83 lit. w BGG ist zeitlich und sachlich anwendbar auf reine Enteignungsverfahren für den Betrieb von Starkstromanlagen, auch wenn nur die Entschädigungshöhe streitig ist. Die Frage nach dem Vergleichsmassstab für die adäquate Kausalität der Enteignung (Art. 19 lit. b EntG) ist von grundsätzlicher Bedeutung.
  2. BGer 1C_647/201908.10.2020 · Teilweise gutgeheissenBei der Enteignung von Überleitungsrechten für Hochspannungsleitungen ist der adäquate Kausalzusammenhang zwischen Enteignung und Wertminderung zu prüfen, wobei der Vergleich mit einer hypothetischen Leitungsführung auf der Nachbarparzelle massgeblich ist. Die Entschädigung bemisst sich nach der Differenzmethode, wobei nur die durch die…
  3. BGer 1C_163/201718.07.2017 · Teilweise gutgeheissenBei der Erneuerung eines befristeten Überleitungsrechts für eine Hochspannungsleitung ist die Entschädigung nach den am Stichtag (Einigungsverhandlung oder rückwirkender Beginn) bestehenden Verhältnissen zu bemessen. Ein früherer Dienstbarkeitsvertrag für Bau- und Pflanzverbote deckt nicht automatisch immissionsbedingte Minderwerte der…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.