Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 16 Abs. 3 USG

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Entscheide zu Art. 16 Abs. 3 USG

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  1. BRG ZH BRGE II Nrn. 0101-0102/201918.06.2019 · RückweisungSanierungserleichterungen für zivile Schiessanlagen nach Art. 14 LSV setzen eine präzise Abgrenzung zwischen Schiessen im Interesse der Gesamtverteidigung und rein ziviler Schiesstätigkeit sowie eine umfassende Interessenabwägung voraus. Eine Verlegung des Schiessbetriebs auf andere Anlagen ist vorrangig zu prüfen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.