Entscheide zu Art. 16 Abs. 1 BauG
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- VGer BE 100 2025 2Die Photovoltaikanlage auf einer als schützenswertes Baudenkmal inventarisierten Industriehalle bedarf nach Art. 18a Abs. 3 RPG zwar einer Baubewilligung, darf jedoch das Denkmal nur nicht wesentlich beeinträchtigen; geringfügige Störungen sind hinzunehmen. Die befristete Umnutzung des westlichen Hallenteils zu Co-Working-Arbeitsplätzen…
- VGer BE 100 2025 190Eine ohne Baubewilligung errichtete und als Parkplatz genutzte Betonrampe, die weder einen zusätzlichen Strassenanschluss noch eine gesetzeskonforme Entwässerung aufweist, ist formell rechtswidrig und kann nicht nachträglich bewilligt werden; die Wiederherstellungsverfügung (Pfosten und Entwässerungsrinne) ist verhältnismässig.…
- VGer BE 100 2025 95Ein Rundholzbau (Blockhaus) erfüllt die Gestaltungsvorschrift einer «zeitgemässen Holzkonstruktion» nach Art. 10 ÜV Rossi; die Zonenkonformität des Bauvorhabens für einheimische Wohnbevölkerung im Sektor 1 der Ferienhauszone ist nach Art. 4 Abs. 2 ÜV gegeben. Die Erschliessung über eine bestehende, steile Strasse genügt in einem…
- VGer BE 100 2024 360Eine im Grundbuch eingetragene bauhindernde Dienstbarkeit (Baubeschränkung) ist im Baubewilligungsverfahren unbeachtlich, sofern sie keine öffentlich-rechtliche Relevanz aufweist. Ästhetikvorschriften dürfen die nach der Zonenordnung zulässigen Gebäudedimensionen nicht wesentlich einschränken, wenn keine überwiegenden öffentlichen…
- VGer BE 100 2024 373Das ausdrückliche Beseitigungsverbot nach Art. 16 Abs. 3 BauG (BE) schützt nicht nur Vorgärten und Innenhöfe, sondern auch vergleichbare Gartenflächen, die wohnhygienisch oder für das Orts- und Landschaftsbild wertvoll sind; dieses Verbot geht dem Recht der Bauherrschaft auf Erstellung von Motorfahrzeugabstellplätzen vor. Das ISOS ist…
- VGer BE 100 2021 250Bei einer Umnutzung innerhalb der Bauzone richtet sich der Parkplatzbedarf nach kantonalem Recht (Art. 16–18 BauG, Art. 49 ff. BauV) und nicht nach den zonenrechtlichen Gleichstellungsregeln des Gemeindebaureglementes; fehlt im Baugesuch jede Grundlage für die Parkplatzberechnung, ist die Sache zur Klärung an die Vorinstanz…
- VGer BE 100 2017 36Kundenfahrzeuge, die zur Wartung oder Reparatur in eine Autogarage gebracht werden, gelten nicht als betriebsnotwendige Motorfahrzeuge im Sinne von Art. 50 Abs. 3 Bst. a BauV und bedürfen daher keiner zusätzlichen Parkplätze ausserhalb der Bandbreite; der massgebliche Parkplatzbedarf nach Art. 49 Abs. 2 BauV ist aufgrund der…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.