Entscheide zu Art. 158 PBG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_577/2025Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei unbewilligter Terrainveränderung in der Landwirtschaftszone ist verhältnismässig, wenn der Eingriff in den Boden durch unzulässige Abfallentsorgung (Schlamm mit Fällungsmitteln und Kunststoffresten) widerrechtlich ist und keine mildere Alternative besteht.
- VGer SG B 2024/132, B 2024/160Der Widerruf einer vorsorglichen Baueinstellungsverfügung durch die Vorinstanz während eines hängigen Rechtsmittelverfahrens in der Hauptsache verstösst gegen den Devolutiveffekt und ist mangels funktioneller Zuständigkeit aufzuheben.
- VGer SG B 2021/241Bei mangelhafter Bekanntmachung eines Baugesuchs (fehlende Bauanzeige an Baurechtsnehmerin, unvollständiger Publikationstext) ist die Baubewilligung nicht formell rechtskräftig, und die Baupolizeibehörde muss die Einstellung der Bauarbeiten verfügen. Ein vorsorgliches Nutzungsverbot ist bei nur formeller Baurechtswidrigkeit…
- VGer SG B 2021/207Die Inbetriebnahme von Korrekturfaktoren bei adaptiven Mobilfunkanlagen kann baubewilligungspflichtig sein, wenn sie eine wesentliche Änderung im Sinne von Art. 22 Abs. 1 RPG darstellt. Ein vorsorgliches Benützungsverbot nach Art. 158 i.V.m. Art. 159 Abs. 1 PBG ist in diesem Fall verhältnismässig.
- VGer SG B 2020/241Eine Umnutzung eines Mehrfamilienhauses in einer Wohnzone zu sexgewerblichen Zwecken ist abstrakt als zonenwidrig zu qualifizieren, da sie keinen positiven, funktionalen Zusammenhang mit dem Zonenzweck (ruhige und gesunde Wohnverhältnisse) aufweist, selbst wenn konkrete Immissionen nicht überschritten werden.
- VGer SG B 2020/253Die Vorinstanz war nicht befugt, anstelle der Gemeinde eine Baueinstellung oder ein Benützungsverbot nach Art. 159 PBG zu verfügen. Die Gemeinde muss jedoch die Einstellung baubewilligungspflichtiger Umbauten anordnen und ein Benützungsverbot prüfen, sofern die Nutzung materiell unzulässig ist.
- VGer SG B 2020/224Die zuständige Behörde ist verpflichtet, gegen gesetzeswidrige bauliche Zustände von Amtes wegen vorzugehen und ein nachträgliches Baubewilligungs- oder Wiederherstellungsverfahren einzuleiten. Ein Verzicht auf die Einleitung eines solchen Verfahrens mit dem Argument der Verhältnismässigkeit ist unzulässig.
- VGer SG B 2020/223Ein Benützungsverbot nach Art. 158 i.V.m. Art. 159 Abs. 1 lit. b PBG ist nur verhältnismässig, wenn die formell baurechtswidrige Nutzung nicht bereits langfristig unbeanstandet betrieben wird und die materielle Baurechtswidrigkeit nicht feststeht. Die Befristung des Verbots bis zum erstinstanzlichen Entscheid über das Baugesuch ist in…
- VGer SG B 2020/219Ein vorsorgliches Nutzungsverbot nach Art. 18 Abs. 1 VRP oder Art. 159 Abs. 1 lit. b PBG darf nur von der zuständigen Behörde (hier: politische Gemeinde) erlassen werden. Die Vorinstanz war nicht befugt, ein solches Verbot anstelle der Gemeinde zu verfügen.
- VGer SG B 2019/160Ein Baustopp nach Art. 159 Abs. 1 lit. a PBG ist rechtmässig, wenn die Baubewilligung an Auflagen (hier: Minergie-Zertifizierung) geknüpft ist und diese nachträglich wegfallen, was zu einer formellen Baurechtswidrigkeit führt. Die Verhältnismässigkeit ist gewahrt, wenn mildere Mittel fehlen und das öffentliche Interesse an der…
- VGer SG B 2018/205Die Umnutzung einer Scheune in der Landwirtschaftszone zu einem Lagerraum für Skiliftmaterial mit baulichen Massnahmen ist baubewilligungspflichtig und schliesst eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24a RPG aus.
- VGer SG B 2017/176Das Verwaltungsgericht hebt den Nichteintretensentscheid der Vorinstanz auf, weil die Rechtsverweigerungsbeschwerde als Rechtsverzögerungsbeschwerde zu qualifizieren ist und damit fristungebunden erhoben werden konnte.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.