Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 148 Abs. 2 GPR

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Entscheide
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Entscheide zu Art. 148 Abs. 2 GPR

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  1. VGer ZH VB.2024.0067723.01.2025 · Teilweise gutgeheissenEine Volksinitiative ist teilgültig zu erklären, wenn einzelne Regelungen gegen höherrangiges Recht verstossen (Anweisung zur selektiven Nichtanwendung von BZO-Instrumenten in Abhängigkeit der Einwohnerzahl) und der verbleibende Teil die gleiche allgemeine Zielrichtung aufweist.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.