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Art. 145 Abs. 1 BauG/NW

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Entscheide zu Art. 145 Abs. 1 BauG/NW

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  1. BGer 1C_93/202019.06.2020 · AbgewiesenBei der Lückenfüllung kantonaler Grenzabstandsvorschriften für Mobilfunkanlagen ohne Fassade ist die analoge Anwendung von Art. 145 Abs. 1 zweiter Satzteil BauG/NW (3-Meter-Abstand) nicht willkürlich, wenn die Anlage in einer Industriezone geplant ist und nachbarschützende Aspekte berücksichtigt werden.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.