Entscheide zu Art. 136 Abs. 1 StG
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- VRK SG I/1-2025/116Die Einbringung eines Grundstücks in eine vom Veräusserer mehrheitlich beherrschte Aktiengesellschaft zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Preis (verdeckte Kapitaleinlage) löst Grundstückgewinnsteuer auf dem gesamten Differenzbetrag aus und schliesst einen Steueraufschub aus, da der Wertzuwachs andernfalls dem Anwendungsbereich der…
- VGer SG B 2024/208Bei der Berechnung der Grundstückgewinnsteuer ist gemäss Art. 136 Abs. 1 StG (SG) auf den tatsächlich bezahlten Kaufpreis abzustellen; weicht der effektiv geleistete Betrag vom öffentlich beurkundeten Kaufpreis ab, ist eine Revision der rechtskräftigen Veranlagung zulässig.
- VGer SG B 2023/245Bei der Bemessung der Grundstückgewinnsteuer ist ein im Rahmen eines Erbgangs unentgeltlich erworbener Grundstücksanteil nicht als anrechenbarer Erwerbspreis zu berücksichtigen, sondern der latente Steueraufschub wird bei der späteren Veräusserung realisiert. Renovationskosten, die weder hinreichend belegt noch von bei der…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.