Entscheide zu Art. 134 StG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VRK SG II/2-2024/15Eine Neuschätzung des amtlichen Grundstückverkehrswerts vor Ablauf des ordentlichen 10-Jahresturnus ist zulässig, wenn der festgestellte Verkehrswert die letzte Schätzung um mehr als 25% und mindestens Fr. 100'000.– übersteigt; dies gilt namentlich dann, wenn die Steuerbehörde den Erlös für die Grundstückgewinnsteuerveranlagung beweisen…
- VGer SG B 2024/208Bei der Berechnung der Grundstückgewinnsteuer ist gemäss Art. 136 Abs. 1 StG (SG) auf den tatsächlich bezahlten Kaufpreis abzustellen; weicht der effektiv geleistete Betrag vom öffentlich beurkundeten Kaufpreis ab, ist eine Revision der rechtskräftigen Veranlagung zulässig.
- VRK SG I/1-2016/122Bei der Überführung von Grundstücken vom steuerbefreiten Kanton auf eine neu gegründete öffentlich-rechtliche Pensionskasse mittels Gesamtnachfolge nach Spezialgesetz entsteht kein steuerbegründender Tatbestand für die Grundstückgewinnsteuer; die latente Steuerlast des Kantons geht nicht auf die neue Einrichtung über.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.