Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 131 Abs. 3 GOG ZH

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Entscheide zu Art. 131 Abs. 3 GOG ZH

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  1. VGer ZH AEG.2025.0000229.08.2025 · GutgeheissenEine Mieterin der im Verfahren streitgegenständlichen Liegenschaft hat ein schützenswertes Interesse an der Einsicht in die Akten des hängigen baurekursgerichtlichen Verfahrens, wenn die Gesuchsgegnerschaft keine entgegenstehenden Interessen geltend macht.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.