Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 131 Abs. 2 GOG ZH

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Entscheide zu Art. 131 Abs. 2 GOG ZH

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  1. VGer ZH AEG.2025.0000111.07.2025 · AbgewiesenEin Dritter erhält Akteneinsicht in ein hängendes Gerichtsverfahren nur, wenn ein schützenswertes Interesse dargelegt wird; die blosse Abwesenheit entgegenstehender Interessen genügt nicht.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.