Entscheide zu Art. 13 BV
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer ZH VB.2025.00349Interne Sitzungsprotokolle und Präsentationen mit persönlichen Meinungsäusserungen sind vom Informationszugang ausgenommen; ein Rechtsgutachten, an dessen Geheimhaltung kein berechtigtes Interesse mehr besteht, und Bewerbungsunterlagen von Personen in Leitungsfunktionen bei öffentlichen Ausschreibungen sind offenzulegen.
- VGer ZH VB.2026.00118Eine ausländerrechtliche Eingrenzung auf eine einzelne Gemeinde ist unverhältnismässig, wenn der Betroffene eine enge, gelebte Beziehung zu einem kleinen Kind ausserhalb der Gemeinde hat und eine geringfügige Rayon-Erweiterung den öffentlichen Zweck der Eingrenzung nicht erheblich mindert.
- VGer ZH VB.2020.00728Bei vormals öffentlich aufgelegten Baugesuchsunterlagen besteht in der Regel kein Geheimhaltungsinteresse, das einem späteren Einsichtsgesuch nach IDG entgegenstünde; das Öffentlichkeitsprinzip gilt auch für Dokumente, die bereits im Rahmen der Baugesuchsauflage öffentlich zugänglich waren. Die Baudirektion ist für Einsichtsgesuche in…
- VGer ZH VB.2019.00603Ein Informationszugangsgesuch nach IDG für eine rechtskräftige Baubewilligungsverfügung ist zu gewähren, wenn weder ein Geschäftsgeheimnis noch andere Geheimhaltungsinteressen ausreichend substanziiert geltend gemacht werden.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.