Decisioni su art. 13 Cost.
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- VGer ZH VB.2025.00349Interne Sitzungsprotokolle und Präsentationen mit persönlichen Meinungsäusserungen sind vom Informationszugang ausgenommen; ein Rechtsgutachten, an dessen Geheimhaltung kein berechtigtes Interesse mehr besteht, und Bewerbungsunterlagen von Personen in Leitungsfunktionen bei öffentlichen Ausschreibungen sind offenzulegen.
- VGer ZH VB.2026.00118Eine ausländerrechtliche Eingrenzung auf eine einzelne Gemeinde ist unverhältnismässig, wenn der Betroffene eine enge, gelebte Beziehung zu einem kleinen Kind ausserhalb der Gemeinde hat und eine geringfügige Rayon-Erweiterung den öffentlichen Zweck der Eingrenzung nicht erheblich mindert.
- VGer ZH VB.2020.00728Bei vormals öffentlich aufgelegten Baugesuchsunterlagen besteht in der Regel kein Geheimhaltungsinteresse, das einem späteren Einsichtsgesuch nach IDG entgegenstünde; das Öffentlichkeitsprinzip gilt auch für Dokumente, die bereits im Rahmen der Baugesuchsauflage öffentlich zugänglich waren. Die Baudirektion ist für Einsichtsgesuche in…
- VGer ZH VB.2019.00603Ein Informationszugangsgesuch nach IDG für eine rechtskräftige Baubewilligungsverfügung ist zu gewähren, wenn weder ein Geschäftsgeheimnis noch andere Geheimhaltungsinteressen ausreichend substanziiert geltend gemacht werden.
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.