Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 13 Abs. 1 BVV

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Entscheide zu Art. 13 Abs. 1 BVV

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  1. VGer ZH VB.2016.0059919.01.2017 · AbgewiesenProjektänderungen, die nicht von untergeordneter Natur sind (Zufahrt, Parkierung, Fahrradunterstand, Wegfall von Gemeinschaftsfläche), dürfen nicht im Anzeigeverfahren beurteilt werden, sondern bedürfen einer förmlichen Baubewilligung durch die zuständige Baubewilligungsbehörde.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.