Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 12 StHG

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Entscheide zu Art. 12 StHG

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  1. VGer SG B 2024/20804.03.2025 · GutgeheissenBei der Berechnung der Grundstückgewinnsteuer ist gemäss Art. 136 Abs. 1 StG (SG) auf den tatsächlich bezahlten Kaufpreis abzustellen; weicht der effektiv geleistete Betrag vom öffentlich beurkundeten Kaufpreis ab, ist eine Revision der rechtskräftigen Veranlagung zulässig.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.