Entscheide zu Art. 12 Abs. 2 NISV
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- BGer 1C_5/2022Die Worst-Case-Betrachtung für adaptive Mobilfunkanlagen nach der NISV dient dem Strahlenschutz und ist rechtmässig. Die Qualitätssicherungssysteme der Betreiber sind grundsätzlich geeignet, die Einhaltung der Grenzwerte zu gewährleisten.
- BGer 1C_101/2021Die Beurteilung adaptiver Mobilfunkanlagen nach der 'worst case'-Betrachtung ist bundesrechtskonform und genügt den Anforderungen der NISV. Die in der NISV verankerten Immissions- und Anlagegrenzwerte sind gesetzeskonform und berücksichtigen das Vorsorgeprinzip.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.