Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 12 Abs. 2 BVV

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Entscheide zu Art. 12 Abs. 2 BVV

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  1. VGer ZH VB.2018.0054519.12.2018 · AbgewiesenLichtimmissionen einer Autowaschanlage sind unmittelbar nach Art. 11–18 USG zu beurteilen; Betriebszeiten, die dem fachlich empfohlenen Zeitfenster (6–22 Uhr) entsprechen, sind grundsätzlich nicht weiter einzuschränken.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.