Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 12 Abs. 1 KNHV

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Entscheide zu Art. 12 Abs. 1 KNHV

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  1. VGer ZH VB.2017.0085005.04.2018 · AbgewiesenEin Provokationsbegehren nach § 213 Abs. 1 PBG setzt ein aktuelles Interesse voraus; wer eine Liegenschaft ohne Baubewilligung verändert und das Begehren einzig im Zusammenhang mit dem nachträglichen Baubewilligungsverfahren stellt, hat kein solches Interesse.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.