Entscheide zu Art. 11 VISOS
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_241/2023Die Gemeinde Lohn SH durfte im Rahmen ihrer Nutzungsplanungsrevision eine Gartenzone schaffen, um den Ortsbildschutz (ISOS) und die Wohnqualität zu wahren. Die Interessenabwägung war vertretbar und nicht willkürlich.
- BGer 1C_84/2023Die Interessenabwägung zwischen innerer Verdichtung und ISOS-Schutzanliegen (Erhaltungsziel 'a') fiel zugunsten der Verdichtung aus, da das Erhaltungsziel aufgrund bestehender Bebauung und Planungsinstrumente nicht mehr vollständig umsetzbar war und der Gestaltungsplan durch gestalterische Massnahmen (Grünflächen, Materialisierung,…
- BGer 1C_498/2020Ein Zwischenentscheid über eine Abbruchbewilligung für ein im Bauinventar und ISOS verzeichnetes Gebäude, der erst mit einer späteren Baubewilligung für einen Neubau wirksam wird, ist gemäss Art. 93 BGG nur beschränkt anfechtbar. Die Beschwerdeführer können sich im Baubewilligungsverfahren gegen den Abbruch wehren, auch wenn sie den…
- BGer 1C_100/2020Die Interessenabwägung muss das ISOS konkret und substanziel einbeziehen; pauschale Gewichtung zugunsten der Verdichtung genügt nicht, insbesondere bei Erhaltungsziel A.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.