Entscheide zu Art. 108 Abs. 4 SSV
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_306/2025Die Interessenabwägung zwischen Lärmschutz, Verkehrssicherheit und Mobilitätsbedürfnissen fällt zugunsten der Temporeduktion aus, da diese in Kombination mit lärmarmem Belag eine deutliche Lärmreduktion bewirkt und verhältnismässig ist.
- BGer 1C_162/2024Die Vorinstanz verletzte das rechtliche Gehör, indem sie sich nicht mit allen Anträgen des Beschwerdeführers auseinandersetzte, insbesondere nicht mit der Forderung nach Einholung eines Gutachtens gemäss Art. 108 Abs. 4 SSV und der Prüfung von Tempo 30 auf der Allerheiligenstrasse. Die Interessenabwägung zwischen Lärmschutz und…
- BGer 1C_558/2019Die Interessenabwägung zwischen Verkehrssicherheit, Aufenthaltsqualität und Verkehrsfluss fällt zugunsten der Begegnungszone und des Teilfahrverbots aus, sofern die baulichen Anpassungen (Strassenpläne) rechtskräftig sind. Die Begegnungszone darf erst nach Rechtskraft der Strassenpläne signalisiert werden.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.