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Art. 106 Abs. 2 i.V.m. Art. 42 Abs. 2 BGG

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Entscheide zu Art. 106 Abs. 2 i.V.m. Art. 42 Abs. 2 BGG

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  1. BGer 1C_79/200829.09.2008 · AbgewiesenDas Bundesgericht bestätigt die Interessenabwägung des kantonalen Verwaltungsgerichts: Das überwiegende Interesse an der Erhaltung des Ortsbilds und der Landschaft des Weilers Vogelshus geht dem Bau einer grossdimensionierten Schweinemasthalle vor, unabhängig von deren exakter Lage zum Ortsbildschutzperimeter.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.