Entscheide zu Art. 106 Abs. 1 und 2 LTF
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_79/2025Die Bewilligung einer Terrainaufschüttung in der Bauzone kann auf Basis einer Notifikation gemäss kantonalem Recht erteilt werden, wenn die Umweltvorschriften eingehalten werden und keine konkreten Anzeichen für eine Verletzung der Bodenschutz- oder Abfallvorschriften vorliegen.
- BGer 1C_575/2024Ein Strassenprojekt muss mit der verbindlichen kommunalen Nutzungsplanung (Regolierungsplan) übereinstimmen; ein nachträglicher Überprüfungsanspruch des Plans nach Art. 21 Abs. 2 LPT setzt einen erheblichen Wandel der Umstände voraus, der hier nicht gegeben ist.
- BGer 1C_309/2020Ein Bauvorhaben kann unter dem Regime der erworbenen Rechte nach Art. 3 aLC (altes kantonales Recht) bewilligt werden, wenn die bestehende Bausubstanz formell rechtmässig erstellt wurde und die geplanten Arbeiten keine Verschlechterung der Rechtswidrigkeit bewirken.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.