Entscheide zu Art. 1 WaG
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- BGer 1C_205/2022Die Interessenabwägung nach Art. 3 RPV muss alle betroffenen öffentlichen und privaten Interessen umfassend ermitteln, gewichten und abwägen; eine selektive oder lückenhafte Abwägung, insbesondere bei absoluten Schranken wie dem Waldschutz, ist rechtswidrig.
- BGer 1C_1/2021Eine Parzelle in der Landwirtschaftszone kann teilweise als Wald im Rechtssinne qualifiziert werden, wenn sie qualitativ die Waldmerkmale erfüllt, selbst wenn quantitative Kriterien nicht vollständig erfüllt sind. Eine Rodungsbewilligung ist zu verweigern, wenn keine wichtigen Gründe vorliegen, die das Interesse an der Walderhaltung…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.