Entscheide zu § 96 Abs. 1 PBG
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- VGer ZH VB.2017.00693Verkehrsbaulinien können auch zur Sicherung von Raum für Werkleitungen festgesetzt werden; eine solche Linienfestsetzung ist verhältnismässig, wenn prima facie keine wesentlich vorteilhafteren Varianten ersichtlich sind und das öffentliche Interesse an der Werkleitungssicherung ausreichend ausgewiesen ist.
- VGer ZH VB.2018.00151Verkehrsbaulinien zur Sicherung einer Fuss- und Fahrradverbindung sind verhältnismässig, wenn keine gleich geeignete Alternativvariante besteht; den Gemeindebehörden kommt bei der Planung ein erhebliches prospektiv-technisches Ermessen zu.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.