Entscheide zu § 85 Abs. 2 PBG
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- VGer ZH VB.2025.00847Behördliche Abstimmungserläuterungen zur Teilrevision eines privaten Gestaltungsplans genügen dem Gebot der Sachlichkeit, wenn sie widerspruchsfrei, nachvollziehbar und mit den Rechtsgrundlagen vereinbar sind; eine Irreführung der Stimmberechtigten über das Ausmass der Ausnützung liegt nicht vor, wenn der Vergleich mit der…
- KGer LU 7H 24 4/7H 24 6Gestützt auf § 224 Abs. 2 PBG können altrechtliche Sondernutzungspläne bis Ende 2023 nach den weiter geltenden Bestimmungen fertiggestellt werden, wobei auf das Datum der Baubewilligung und nicht auf deren Rechtskraft abzustellen ist. Die Ausnahmebestimmung von § 93 Abs. 6 StrG (Parkierung auf Fremdgrundstück) setzt voraus, dass die…
- KGer LU 7H 21 199Wird während eines hängigen Rechtsmittelverfahrens eine kommunale Bau- und Zonenordnung öffentlich aufgelegt (negative Vorwirkung als Planungszone nach § 85 Abs. 2 PBG i.V.m. Art. 27 RPG), ist nicht automatisch neues Recht anzuwenden, sondern eine Interessenabwägung zwischen dem privaten Interesse des Bauherrn an Rechtssicherheit und…
- KGer LU 7H 24 225In einem nachgelagerten Baubewilligungsverfahren, das einzig untergeordnete Aspekte (Auflagenbereinigung, Anpassung von Nebenbestimmungen) einer bereits rechtskräftig beurteilten Stammbaubewilligung betrifft, ist dieselbe Rechtsgrundlage anzuwenden wie für die Hauptbewilligung; ein Wechsel auf das neue BZR würde ein systemwidriges…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.