Bestimmung · 3 Entscheide

§ 72 Abs. 2 aPBG

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Entscheide zu § 72 Abs. 2 aPBG

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  1. BGer 1C_172/202210.01.2023 · AbgewiesenDie Aufstockung eines zonenkonformen, aber abstandswidrigen Gebäudes innerhalb der bestehenden Fassadenfluchten stellt keine stärkere Abweichung vom geltenden Recht dar und wird von der Besitzstandsgarantie nach § 72 Abs. 2 aPBG/ZG erfasst, sofern der massgebliche Grenzabstand eingehalten wird.
  2. VGer ZG V 2021 2309.02.2022 · AbgewiesenEine Aufstockung eines bestehenden Gebäudes ist als zulässige Erweiterung im Sinne von § 72 Abs. 2 aPBG zu qualifizieren, wenn die Identität des Gebäudes gewahrt bleibt und nicht stärker vom geltenden Recht abgewichen wird.
  3. VGer ZG V 2019 4403.03.2020 · AbgewiesenEine Projektänderung an einem bestehenden Gebäude kann nur im vereinfachten Verfahren ohne Publikation und Auflage bewilligt werden, wenn öffentliche oder nachbarliche Interessen überhaupt nicht berührt sind (§ 45 Abs. 4 aPBG); die Figur der 'Wahrung der Grundzüge' ist auf Neubauprojekte zugeschnitten und gilt bei Änderungen an…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.