Entscheide zu § 71a Abs. 1 lit. b PBG
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- VGer ZG V 2021 7Die nachträgliche Tieferlegung eines Kellers ohne Heizung und natürliche Belichtung ist nicht als anrechenbare Geschossfläche zu qualifizieren. Ein Rückbau aus Gewässerschutzgründen ist unverhältnismässig, wenn er den Schutz des Grundwassers nicht verbessert.
- VGer ZG V 2020 82Die Baubewilligung für ein Einfamilienhaus in der Wohnzone 2B (W2B) der Stadt Zug ist mit der Auflage zu ergänzen, dass der Raum 'Wirtschaft' im Untergeschoss ein Fenster mit maximal 1 m² Fläche aufweisen und nicht beheizt werden darf. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.