Bestimmung · 20 Entscheide

§ 71 PBG

20 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
20
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Korpusmittel
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Entscheide zu § 71 PBG

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  1. VGer ZH VB.2024.0024913.11.2025 · RückweisungEin revidierter Lärmschutznachweis, der nach dem erstinstanzlichen Entscheid eingereicht wurde, ist als Beurteilungsgrundlage heranzuziehen; überwiegt das Interesse an der Verwirklichung des Bauvorhabens jenes an einem Bauverbot, ist die Baubewilligung trotz Immissionsgrenzwertüberschreitungen zu erteilen.
  2. VGer ZH VB.2023.0046819.06.2025 · AbgewiesenBei einer Arealüberbauung ist die Einreichung von Detailnachweisen zur Ausstattung (§ 71 PBG) im Baubewilligungsverfahren noch nicht abschliessend erforderlich, wenn die Einhaltung der qualifizierten Anforderungen unbestritten möglich ist; die Gebäudehöhe nach der Käseglockenpraxis ist einzuhalten.
  3. BRG ZH BRK: auszug-r1s-2024-05132-0513706.06.2025 · Teilweise gutgeheissenBei einer Arealüberbauung (§ 71 PBG) in einem ISOS-Gebiet sind erhöhte Anforderungen an die gestalterische Einordnung zu stellen; schützenswerte Bäume im Bauumfeld sind mittels Auflage zu sichern, wenn ihr Schutz nicht durch eine vollständige Projektverweigerung durchgesetzt werden muss.
  4. BRG ZH BRGE I Nr. 0237/202420.12.2024 · AbgewiesenGeänderte klima- und energiepolitische Zielsetzungen sowie Anpassungen bei Veloabstellplätzen können Sonderbauvorschriften grundsätzlich revisionsbedürftig machen (Art. 21 Abs. 2 RPG), begründen jedoch kein überwiegendes öffentliches Interesse an einer Plananpassung, wenn der Planperimeter bereits weitgehend überbaut ist.
  5. BRG ZH BRGE I Nr. 0056/202317.03.2023 · AbgewiesenNachbarn einer bewilligten Arealüberbauung (§ 71 PBG) können eine Sistierung des Rekursverfahrens wegen hängiger Planungsverfahren nur verlangen, wenn echte Widerspruchsgefahr besteht; eine negative Vorwirkung nach § 234 PBG kommt nur bei inventarisierten Schutzobjekten in Betracht.
  6. BRG ZH BRGE IV Nr. 0130/202218.08.2022 · Teilweise gutgeheissenSolaranlagen auf Flachdächern sind nach § 238 Abs. 4 PBG als lex specialis zu beurteilen; die Gestaltungsanforderungen nach § 71 PBG für Arealüberbauungen gelten nicht kumulativ. Gleichwohl ist eine Blendwirkungsabklärung nach USG zwingend, wenn aufgrund der Anlagengrösse und kurzen Abstände ernsthafte Immissionen nicht von vornherein…
  7. VGer ZH VB.2019.0053717.09.2020 · AbgewiesenIm Gestaltungsplanperimeter ist die Umgebungsgestaltung nur zu bewilligen, wenn sie besonders gut ist; eine nachträgliche Baubewilligung für eine nicht entsprechende Gestaltung ist zu verweigern und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands verhältnismässig.
  8. BGer 1C_466/201931.08.2020 · AbgewiesenEine Arealüberbauung in der Bauzone kann als besonders gut gestaltet im Sinne von § 71 Abs. 1 PBG/ZH und mit besonderer Rücksichtnahme auf Schutzobjekte nach § 238 Abs. 2 PBG/ZH bewilligt werden, wenn die Gesamtgestaltung und Einordnung die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Die Begründungspflicht nach Art. 3 Abs. 2 RPV kann im…
  9. BRG ZH BRGE I Nr. 0059/202008.05.2020 · GutgeheissenEin Bauvorhaben (Umbau und Aufstockung Wohnhaus), dem die notwendige Ausnützungsreserve fehlt, weil nicht alle zur Übertragung in Betracht fallenden Flächen des Nachbargrundstücks angerechnet werden dürfen, ist rechtswidrig; die Baubewilligung ist aufzuheben.
  10. VGer ZH VB.2019.0084630.04.2020 · AbgewiesenKommunale Sonderbauvorschriften für sozialen Wohnungsbau, welche baurechtliche Erleichterungen an die Bedingung eines Mindestanteils preisgünstiger Familienwohnungen knüpfen, sind mit den qualitativen Anforderungen von § 71 PBG zu verbinden; Parkplätze, welche die Lärmgrenzwerte nicht überschreiten, müssen auch unter dem Vorsorgeprinzip…
  11. VGer ZH VB.2019.0005527.02.2020 · AbgewiesenAls Ausgleich für die Privilegierungen einer Arealüberbauung werden besondere Gestaltungsanforderungen gestellt; die Baubehörde überschreitet ihren Ermessensspielraum, wenn sie einem für das Ortsbild und die landschaftliche Umgebung völlig untypischen, voluminösen und dichten Projekt die besonders gute Gestaltung attestiert.
  12. BRG ZH BRGE IV Nr. 0161/201905.12.2019 · GutgeheissenEine Baubewilligung für den Neubau einer Mobilfunkanlage ist aufzuheben, wenn das Vorhaben keinen Bezug zur bestehenden baulichen und landschaftlichen Umgebung aufweist und eine befriedigende Einordnung gemäss § 238 Abs. 1 PBG nicht attestiert werden kann.
  13. VGer ZH VB.2019.0038407.11.2019 · AbgewiesenAllfällige Geruchsimmissionen von Abfallcontainern stellen einen umweltrechtlichen Bagatellfall dar, der keine Anordnungen gestützt auf das Vorsorgeprinzip erfordert; das Erscheinungsbild von Abfallcontainern ist durch ihre Funktion bestimmt und daher einordnungsmässig zu tolerieren.
  14. VGer ZH VB.2018.0038527.06.2019 · Teilweise gutgeheissenBei der Aufstockung eines Einkaufszentrums als Arealüberbauung sind die besonderen Gestaltungsanforderungen nach § 71 PBG massgebend; eine überhöhte Gerichtsgebühr im Rekursverfahren ist durch das Verwaltungsgericht zu korrigieren.
  15. VGer ZH VB.2018.0038013.06.2019 · AbgewiesenBei Arealüberbauungen stellt § 71 PBG besondere Gestaltungs- und Einordnungsanforderungen als Gegengewicht zu den Privilegierungen nach § 72 PBG; das Verwaltungsgericht verfügt dabei nur über Rechtskontrolle, nicht über Angemessenheitskontrolle.
  16. VGer ZH VB.2019.0001817.04.2019 · AbgewiesenBalkonanbauten an einer altrechtlichen Arealüberbauung müssen die erhöhten Gestaltungsanforderungen nach § 71 PBG erfüllen oder zumindest die Grundanforderungen von § 238 Abs. 1 PBG; bei erfüllten höheren Anforderungen kann die Frage offenbleiben.
  17. BGer 1C_92/201809.07.2018 · AbgewiesenEine Arealüberbauung muss gemäss § 71 PBG/ZH besonders gut gestaltet sein und alle relevanten Kriterien (u.a. Beziehung zum Ortsbild und baulicher Umgebung) erfüllen; eine selektive Prüfung nur einzelner Kriterien genügt nicht. Die kantonale Vorinstanz darf die Einhaltung dieser Anforderungen vollumfänglich prüfen, ohne die…
  18. VGer ZH VB.2017.0030818.01.2018 · Teilweise gutgeheissenArealüberbauungen können von der Regelbauweise abweichen, müssen aber besonders hohe Anforderungen an Gestaltung und Einordnung erfüllen; eine Baute, die weder zur Umgebung noch zu den übrigen Gebäuden der Arealüberbauung passt, ist nicht bewilligungsfähig.
  19. VGer ZH VB.2016.0076011.04.2017 · Teilweise gutgeheissenDie Erschliessung eines Grundstücks mit zwölf Parkplätzen über einen Autolift mit einem Warteplatz ist verkehrssicher, weil keine Gefahr regelmässiger Rückstaus besteht; die Gemeinde kann in einem baurechtlichen Vorentscheidsverfahren nicht zur Abklärung der Aufhebung öffentlicher Parkplätze verpflichtet werden.
  20. BGer 1C_313/201510.08.2016 · GutgeheissenDie kantonale Praxis der 'Lüftungsfensterpraxis' widerspricht Art. 39 Abs. 1 LSV, da Lärmimmissionsgrenzwerte an allen Fenstern lärmempfindlicher Räume eingehalten werden müssen. Zudem erfüllt das Bauprojekt die Anforderungen an eine besonders gute Gestaltung nach § 71 PBG/ZH nicht, da es sich bewusst vom Ortsbild abgrenzt und keine…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.