Disposizione · 20 decisioni

§ 71 PBG

20 decisioni nel corpus invocano questa disposizione.

Decisioni
20
Accolti (in tutto o in parte)
40 %
Media del corpus
27 %

Decisioni su § 71 PBG

Prima le più recenti. Ogni voce porta alla pagina di dettaglio con massima, citazione e testo integrale ufficiale.

  1. VGer ZH VB.2024.0024913.11.2025 · RinvioEin revidierter Lärmschutznachweis, der nach dem erstinstanzlichen Entscheid eingereicht wurde, ist als Beurteilungsgrundlage heranzuziehen; überwiegt das Interesse an der Verwirklichung des Bauvorhabens jenes an einem Bauverbot, ist die Baubewilligung trotz Immissionsgrenzwertüberschreitungen zu erteilen.
  2. VGer ZH VB.2023.0046819.06.2025 · RespintoBei einer Arealüberbauung ist die Einreichung von Detailnachweisen zur Ausstattung (§ 71 PBG) im Baubewilligungsverfahren noch nicht abschliessend erforderlich, wenn die Einhaltung der qualifizierten Anforderungen unbestritten möglich ist; die Gebäudehöhe nach der Käseglockenpraxis ist einzuhalten.
  3. BRG ZH BRK: auszug-r1s-2024-05132-0513706.06.2025 · Parzialmente accoltoBei einer Arealüberbauung (§ 71 PBG) in einem ISOS-Gebiet sind erhöhte Anforderungen an die gestalterische Einordnung zu stellen; schützenswerte Bäume im Bauumfeld sind mittels Auflage zu sichern, wenn ihr Schutz nicht durch eine vollständige Projektverweigerung durchgesetzt werden muss.
  4. BRG ZH BRGE I Nr. 0237/202420.12.2024 · RespintoGeänderte klima- und energiepolitische Zielsetzungen sowie Anpassungen bei Veloabstellplätzen können Sonderbauvorschriften grundsätzlich revisionsbedürftig machen (Art. 21 Abs. 2 RPG), begründen jedoch kein überwiegendes öffentliches Interesse an einer Plananpassung, wenn der Planperimeter bereits weitgehend überbaut ist.
  5. BRG ZH BRGE I Nr. 0056/202317.03.2023 · RespintoNachbarn einer bewilligten Arealüberbauung (§ 71 PBG) können eine Sistierung des Rekursverfahrens wegen hängiger Planungsverfahren nur verlangen, wenn echte Widerspruchsgefahr besteht; eine negative Vorwirkung nach § 234 PBG kommt nur bei inventarisierten Schutzobjekten in Betracht.
  6. BRG ZH BRGE IV Nr. 0130/202218.08.2022 · Parzialmente accoltoSolaranlagen auf Flachdächern sind nach § 238 Abs. 4 PBG als lex specialis zu beurteilen; die Gestaltungsanforderungen nach § 71 PBG für Arealüberbauungen gelten nicht kumulativ. Gleichwohl ist eine Blendwirkungsabklärung nach USG zwingend, wenn aufgrund der Anlagengrösse und kurzen Abstände ernsthafte Immissionen nicht von vornherein…
  7. VGer ZH VB.2019.0053717.09.2020 · RespintoIm Gestaltungsplanperimeter ist die Umgebungsgestaltung nur zu bewilligen, wenn sie besonders gut ist; eine nachträgliche Baubewilligung für eine nicht entsprechende Gestaltung ist zu verweigern und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands verhältnismässig.
  8. TF 1C_466/201931.08.2020 · RespintoUna sopraelevazione di un’area in zona edificabile può essere autorizzata come particolarmente ben progettata ai sensi dell’art. 71 cpv. 1 PBG/ZH e con particolare attenzione agli oggetti da proteggere ai sensi dell’art. 238 cpv. 2 PBG/ZH se la concezione complessiva e l’inserimento soddisfano i requisiti legali. L’obbligo di motivazione ai sensi dell’art. 3 cpv. 2 OPT può essere adempiuto nel…
  9. BRG ZH BRGE I Nr. 0059/202008.05.2020 · AccoltoEin Bauvorhaben (Umbau und Aufstockung Wohnhaus), dem die notwendige Ausnützungsreserve fehlt, weil nicht alle zur Übertragung in Betracht fallenden Flächen des Nachbargrundstücks angerechnet werden dürfen, ist rechtswidrig; die Baubewilligung ist aufzuheben.
  10. VGer ZH VB.2019.0084630.04.2020 · RespintoKommunale Sonderbauvorschriften für sozialen Wohnungsbau, welche baurechtliche Erleichterungen an die Bedingung eines Mindestanteils preisgünstiger Familienwohnungen knüpfen, sind mit den qualitativen Anforderungen von § 71 PBG zu verbinden; Parkplätze, welche die Lärmgrenzwerte nicht überschreiten, müssen auch unter dem Vorsorgeprinzip…
  11. VGer ZH VB.2019.0005527.02.2020 · RespintoAls Ausgleich für die Privilegierungen einer Arealüberbauung werden besondere Gestaltungsanforderungen gestellt; die Baubehörde überschreitet ihren Ermessensspielraum, wenn sie einem für das Ortsbild und die landschaftliche Umgebung völlig untypischen, voluminösen und dichten Projekt die besonders gute Gestaltung attestiert.
  12. BRG ZH BRGE IV Nr. 0161/201905.12.2019 · AccoltoEine Baubewilligung für den Neubau einer Mobilfunkanlage ist aufzuheben, wenn das Vorhaben keinen Bezug zur bestehenden baulichen und landschaftlichen Umgebung aufweist und eine befriedigende Einordnung gemäss § 238 Abs. 1 PBG nicht attestiert werden kann.
  13. VGer ZH VB.2019.0038407.11.2019 · RespintoAllfällige Geruchsimmissionen von Abfallcontainern stellen einen umweltrechtlichen Bagatellfall dar, der keine Anordnungen gestützt auf das Vorsorgeprinzip erfordert; das Erscheinungsbild von Abfallcontainern ist durch ihre Funktion bestimmt und daher einordnungsmässig zu tolerieren.
  14. VGer ZH VB.2018.0038527.06.2019 · Parzialmente accoltoBei der Aufstockung eines Einkaufszentrums als Arealüberbauung sind die besonderen Gestaltungsanforderungen nach § 71 PBG massgebend; eine überhöhte Gerichtsgebühr im Rekursverfahren ist durch das Verwaltungsgericht zu korrigieren.
  15. VGer ZH VB.2018.0038013.06.2019 · RespintoBei Arealüberbauungen stellt § 71 PBG besondere Gestaltungs- und Einordnungsanforderungen als Gegengewicht zu den Privilegierungen nach § 72 PBG; das Verwaltungsgericht verfügt dabei nur über Rechtskontrolle, nicht über Angemessenheitskontrolle.
  16. VGer ZH VB.2019.0001817.04.2019 · RespintoBalkonanbauten an einer altrechtlichen Arealüberbauung müssen die erhöhten Gestaltungsanforderungen nach § 71 PBG erfüllen oder zumindest die Grundanforderungen von § 238 Abs. 1 PBG; bei erfüllten höheren Anforderungen kann die Frage offenbleiben.
  17. TF 1C_92/201809.07.2018 · RespintoUna sopraelevazione di zona deve, ai sensi dell’art. 71 PBG/ZH, essere particolarmente ben progettata e soddisfare tutti i criteri rilevanti (tra cui il rapporto con l’insediamento e l’ambiente edificato); un esame selettivo di singoli criteri non è sufficiente. L’istanza precedente cantonale può verificare integralmente il rispetto di questi requisiti, senza che…
  18. VGer ZH VB.2017.0030818.01.2018 · Parzialmente accoltoArealüberbauungen können von der Regelbauweise abweichen, müssen aber besonders hohe Anforderungen an Gestaltung und Einordnung erfüllen; eine Baute, die weder zur Umgebung noch zu den übrigen Gebäuden der Arealüberbauung passt, ist nicht bewilligungsfähig.
  19. VGer ZH VB.2016.0076011.04.2017 · Parzialmente accoltoDie Erschliessung eines Grundstücks mit zwölf Parkplätzen über einen Autolift mit einem Warteplatz ist verkehrssicher, weil keine Gefahr regelmässiger Rückstaus besteht; die Gemeinde kann in einem baurechtlichen Vorentscheidsverfahren nicht zur Abklärung der Aufhebung öffentlicher Parkplätze verpflichtet werden.
  20. TF 1C_313/201510.08.2016 · AccoltoLa prassi cantonale delle «finestre di aerazione» contraddice l’art. 39 cpv. 1 OLS, poiché i valori limite di immissione di rumore devono essere rispettati in tutte le finestre dei locali sensibili al rumore. Inoltre, il progetto edilizio non soddisfa i requisiti di una qualità architettonica particolare ai sensi dell’art. 71 PBG/ZH, poiché si distingue deliberatamente dall’insediamento e non presenta alcuna…

Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.