Entscheide zu § 7 PBG
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- BRG ZH BRK: auszug-brge-iii-nrn--0108-0109-2022-vom-29--juni-2022-ne-oeffentlicher-gestaltungsplanAuf Rekurse gegen einen öffentlichen Gestaltungsplan ist nicht einzutreten, wenn weder der Legislative-Festsetzungsakt noch die kantonale Genehmigung durch die Baudirektion vorliegen; eine Anfechtung vor Rechtswirksamkeit der nutzungsplanerischen Festlegung ist verfrüht.
- VGer ZH VB.2016.00605Ein kantonaler Gestaltungsplan für eine Jagdschiessanlage in der Landwirtschaftszone ist zulässig, wenn der Kantonsrat die planungsrechtliche Grundlage im Richtplan geschaffen hat; das öffentliche Interesse am Schiesssport überwiegt ein allfälliges Interesse an geringeren Lärmimmissionen, wenn die Grenzwerte eingehalten werden.
- BRG ZH BRK: BRGE-II-0077-0078-2017-99Bei der Ausscheidung einer neuen Wohnzone muss die Baubehörde die Schutzwürdigkeit des Ortsbilds nach ISOS hinreichend berücksichtigen; reicht die vorliegende Interessenabwägung zur ISOS-Verträglichkeit nicht aus, ist der Rekurs gutzuheissen und die Sache zurückzuweisen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.