Décisions relatives à § 7 PBG
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- BRG ZH BRK: auszug-brge-iii-nrn--0108-0109-2022-vom-29--juni-2022-ne-oeffentlicher-gestaltungsplanAuf Rekurse gegen einen öffentlichen Gestaltungsplan ist nicht einzutreten, wenn weder der Legislative-Festsetzungsakt noch die kantonale Genehmigung durch die Baudirektion vorliegen; eine Anfechtung vor Rechtswirksamkeit der nutzungsplanerischen Festlegung ist verfrüht.
- VGer ZH VB.2016.00605Ein kantonaler Gestaltungsplan für eine Jagdschiessanlage in der Landwirtschaftszone ist zulässig, wenn der Kantonsrat die planungsrechtliche Grundlage im Richtplan geschaffen hat; das öffentliche Interesse am Schiesssport überwiegt ein allfälliges Interesse an geringeren Lärmimmissionen, wenn die Grenzwerte eingehalten werden.
- BRG ZH BRK: BRGE-II-0077-0078-2017-99Bei der Ausscheidung einer neuen Wohnzone muss die Baubehörde die Schutzwürdigkeit des Ortsbilds nach ISOS hinreichend berücksichtigen; reicht die vorliegende Interessenabwägung zur ISOS-Verträglichkeit nicht aus, ist der Rekurs gutzuheissen und die Sache zurückzuweisen.
Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.