Bestimmung · 1 Entscheid

§ 7 Abs. 1 GG

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Entscheide zu § 7 Abs. 1 GG

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  1. VGer ZH VB.2022.0061411.05.2023 · GutgeheissenRechtsetzende kommunale Erlasse, die die Entscheidbefugnisse im Hochbau regeln, müssen vor Inkrafttreten publiziert sein. Eine nicht publizierte Richtlinie findet keine Anwendung; zuständig für Baugesuche ist damit der Gemeindevorstand (§ 48 Abs. 3 GG i.V.m. § 318 PBG) und nicht der Ressortvorsteher Hochbau.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.