Entscheide zu § 66 PBG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer ZH VB.2017.00692Ausnahmen von der Waldabstandslinie nach § 220 PBG sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen; im Einzelfall kommen sie aber nicht in Betracht, wenn die Errichtung eines Mehrfamilienhauses sich nicht mit einer zweckentsprechenden Nutzung des Waldabstandsbereichs vereinbaren lässt und keine besonderen Verhältnisse vorliegen.
- BGer 1C_332/2017Die kantonale Bestandesgarantie (§ 72 PBG/SZ) deckt den Abbruch und Neubau eines Wohnhauses im übergangsrechtlichen Gewässerraum, wenn der Wiederaufbau im früheren Umfang und mit nutzungsmässiger Wesensgleichheit erfolgt. Die Verkehrssicherheit bei Rückwärtseinfahrten ist gewahrt, wenn die Fachbehörde dies nachvollziehbar beurteilt.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.