Entscheide zu § 64 Abs. 1 VRG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer ZH VB.2024.00370Im Wiederaufnahmeverfahren kann die Sache zur Abklärung des entscheiderheblichen Sachverhalts an die erste Instanz zurückgewiesen werden.
- VGer ZH VB.2020.00141Ein Rückzug eines Rekurses ist nur wirksam, wenn er von einem freien und unmissverständlichen Willen getragen ist; eine Erklärung, die unter Willensmängeln oder unvollständiger Information über die rechtlichen Konsequenzen abgegeben wurde, ist nicht als bedingungsloser Rückzug zu werten.
- VGer ZH VB.2018.00690Die Beurteilung einer besonderen Architektur in der Kernzone muss nach objektiven Massstäben mit nachvollziehbarer Begründung erfolgen und darf sich nicht auf subjektives Empfinden stützen.
- VGer ZH VB.2018.00077Bei einer unzutreffend adressierten, aber rechtzeitig der Post übergebenen Beschwerde ist die Rechtsmittelfrist als gewahrt zu betrachten, sofern keine Anhaltspunkte auf Rechtsmissbrauch bestehen; fehlerhafte Protokollierung von Augenscheineindrücken durch einen am Entscheid nicht mitwirkenden Richter verletzt die Sachverhaltsermittlung.
- VGer ZH VB.2018.00105Die Beweislast für den Nachweis, dass eine Baute seit dreissig Jahren besteht, trägt der Grundeigentümer; ein beantragter Augenschein ist als taugliches Beweismittel zuzulassen, wenn die Altersangaben der Parteien erheblich auseinandergehen.
- VGer ZH VB.2018.00748Nach bundesgerichtlicher Rückweisung wegen lückenhafter Sachverhaltsabklärung zu Parkplätzen und deren Bestandesschutz ist die Sache durch das Verwaltungsgericht wiederaufzunehmen und zur Sachverhaltsabklärung an die Vorinstanz zurückzuweisen.
- VGer ZH VB.2018.00064Gutachten zur Schutzwürdigkeit von inventarisierten Bauten müssen detaillierte Angaben zur Bausubstanz und zum Innen- und Situationswert enthalten; knappe und lückenhafte Einschätzungen genügen nicht, und die Behörde muss ergänzende Sachverhaltsabklärungen vornehmen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.