Bestimmung · 7 Entscheide

§ 64 Abs. 1 VRG

7 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
7
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
57 %
Korpusmittel
27 %

Entscheide zu § 64 Abs. 1 VRG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer ZH VB.2024.0037016.07.2024 · RückweisungIm Wiederaufnahmeverfahren kann die Sache zur Abklärung des entscheiderheblichen Sachverhalts an die erste Instanz zurückgewiesen werden.
  2. VGer ZH VB.2020.0014120.08.2020 · RückweisungEin Rückzug eines Rekurses ist nur wirksam, wenn er von einem freien und unmissverständlichen Willen getragen ist; eine Erklärung, die unter Willensmängeln oder unvollständiger Information über die rechtlichen Konsequenzen abgegeben wurde, ist nicht als bedingungsloser Rückzug zu werten.
  3. VGer ZH VB.2018.0069027.02.2020 · Teilweise gutgeheissenDie Beurteilung einer besonderen Architektur in der Kernzone muss nach objektiven Massstäben mit nachvollziehbarer Begründung erfolgen und darf sich nicht auf subjektives Empfinden stützen.
  4. VGer ZH VB.2018.0007728.02.2019 · Teilweise gutgeheissenBei einer unzutreffend adressierten, aber rechtzeitig der Post übergebenen Beschwerde ist die Rechtsmittelfrist als gewahrt zu betrachten, sofern keine Anhaltspunkte auf Rechtsmissbrauch bestehen; fehlerhafte Protokollierung von Augenscheineindrücken durch einen am Entscheid nicht mitwirkenden Richter verletzt die Sachverhaltsermittlung.
  5. VGer ZH VB.2018.0010507.02.2019 · Teilweise gutgeheissenDie Beweislast für den Nachweis, dass eine Baute seit dreissig Jahren besteht, trägt der Grundeigentümer; ein beantragter Augenschein ist als taugliches Beweismittel zuzulassen, wenn die Altersangaben der Parteien erheblich auseinandergehen.
  6. VGer ZH VB.2018.0074819.12.2018 · RückweisungNach bundesgerichtlicher Rückweisung wegen lückenhafter Sachverhaltsabklärung zu Parkplätzen und deren Bestandesschutz ist die Sache durch das Verwaltungsgericht wiederaufzunehmen und zur Sachverhaltsabklärung an die Vorinstanz zurückzuweisen.
  7. VGer ZH VB.2018.0006420.09.2018 · Teilweise gutgeheissenGutachten zur Schutzwürdigkeit von inventarisierten Bauten müssen detaillierte Angaben zur Bausubstanz und zum Innen- und Situationswert enthalten; knappe und lückenhafte Einschätzungen genügen nicht, und die Behörde muss ergänzende Sachverhaltsabklärungen vornehmen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.