Entscheide zu § 61 Abs. 1 Ziff. 2 VRG
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- VGer ZG V 2024 78Die Frist zur Verlängerung der Geltungsdauer einer Baubewilligung nach § 46a Abs. 1 PBG (Zug) ist eine Verwirkungsfrist; ein Verlängerungsgesuch muss vor Ablauf der zweijährigen Geltungsdauer eingereicht werden. Nachbarn sind bei verspäteter Verlängerung beschwerdelegitimiert, wenn die Baubewilligung damit untergegangen ist.
- VGer ZG V 2023 74Eine Mobilfunkanlage in der Wohnzone ist zonenkonform, wenn sie in einem unmittelbaren Funktionsbezug zum Standort steht und die Einordnung in die Umgebung sowie die Immissionsgrenzwerte nach NISV eingehalten werden. Die Gemeindeautonomie gewährt der Baubehörde einen Ermessensspielraum bei der Anwendung ästhetischer Vorschriften.
- VGer ZG V 2023 78Technische Nebenbewilligungen wie der Energienachweis sind als Auflagen zur Baubewilligung nicht separat anfechtbar, wenn sie keine neuen Baubewilligungspflichten auslösen und bloss vollziehenden Charakter haben. Dritte haben in diesem Stadium nur ein Reflexrecht auf korrekte Bauausführung, aber keine Parteistellung für Anfechtungen.
- VGer ZG V 2023 26Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei illegal erstellten Wohnstudios ist zulässig, wenn das öffentliche Interesse an der Einhaltung der baurechtlichen Ordnung überwiegt und keine Verwirkung oder Vertrauensschutz vorliegt. Die Anordnung ist verhältnismässig, wenn die Abweichung nicht geringfügig ist und die Massnahme…
- VGer ZG V 2022 80Die Rechtmässigkeit einer bestehenden, bereits rechtskräftig bewilligten Entwässerungsanlage bildet nicht den Streitgegenstand eines Beschwerdeverfahrens, das sich auf eine neue Baubewilligung für eine separate Entwässerungsanlage bezieht. Eine Rüge, die sich auf das Ermessen der Behörde bei der Einholung eines Gutachtens bezieht, ist…
- VGer ZG V 2022 47Ein verfahrensleitender Zwischenentscheid zur Anordnung eines nachträglichen Baubewilligungsverfahrens ist nicht selbstständig anfechtbar, wenn kein nicht wieder gutzumachender Nachteil oder eine sofortige Endentscheidung mit Ersparnis eines weitläufigen Beweisverfahrens vorliegt (Art. 93 Abs. 1 BGG).
- VGer ZG V 2022 54Ein vereinfachtes Baubewilligungsverfahren ohne öffentliche Auflage ist zulässig, wenn das Bauvorhaben geringfügig ist und keine öffentlichen oder nachbarlichen Interessen berührt oder das nachbarliche Einverständnis vorliegt. Die Einordnung eines Bauvorhabens in die Umgebung unterliegt dem Ermessen der kommunalen Behörde, sofern die…
- VGer ZG V 2022 3Die Baubewilligung für ein Einfamilienhaus mit Attikageschoss in der Wohnzone W2B ist aufzuheben, weil das Attikageschoss den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzabstand nicht einhält und damit die gute Gesamtwirkung nach § 20 Abs. 1 BO Zug nicht erfüllt wird.
- VGer ZG V 2021 91Der Bau eines Zauns auf öffentlichem Strassengrund (ausserhalb des Baubewilligungsgrundstücks) ist baubewilligungsfrei und begründet keine Rechtsverweigerung gegenüber Nachbarn, die im Bauanzeigefahren keine Parteistellung innehaben. Eine verspätet eingereichte Verwaltungsbeschwerde kann auch durch vorangegangene Korrespondenz mit der…
- VGer ZG V 2021 92Eine Drittperson, die im baupolizeilichen Anzeigeverfahren keine Parteistellung hat, muss einen Wiedererwägungsentscheid der Gemeinde innert der gesetzlichen Beschwerdefrist anfechten; die Frist beginnt mit der tatsächlichen Kenntnisnahme aus den Akten, auch ohne förmliche Eröffnung. Das Nichteintreten des Regierungsrats auf eine…
- VGer ZG V 2021 82Die nachträgliche Bewilligung einer nicht konformen Stützmauer ist zu verweigern, wenn sie das Einordnungsgebot nach § 14 BO Steinhausen verletzt. Die Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, selbst wenn der Bauherr nicht gutgläubig handelte.
- VGer ZG S 2021 94Werden bei der Einreichung eines neuen Baugesuchs die bestehenden Bauprofile des vorangegangenen Gesuchs nicht entfernt, sondern nur geringfügig angepasst, verliert die Aussteckung ihre Publizitätswirkung für die Nachbarn; in diesem Fall müssen diese auf anderem Weg (z.B. durch Plakataushang) über das neue Vorhaben informiert werden,…
- VGer ZG V 2021 45Die Verletzung der Ordnungsvorschrift zur Entfernung von Bauprofilen nach Rechtskraft eines Baubewilligungsentscheids führt nicht automatisch zur Wiederherstellung der Einsprachefrist, wenn die Änderungen am Bauprofil nicht erkennbar sind und die Nachbarn nicht ausreichend informiert wurden.
- VGer ZG V 2021 19Die Umgestaltung eines öffentlichen Weges mit Rasengittersteinen und Humusstreifen ist zulässig, sofern die Verkehrssicherheit gewahrt bleibt. Abstandsvorschriften für Pflanzungen und Signale sind jedoch strikt einzuhalten.
- VGer ZG V 2020 30Eine nachträgliche Baubewilligung kann nicht erteilt werden, wenn die Baute oder Nutzung materiell baurechtswidrig ist, selbst bei minimaler Überschreitung der Ausnützungsziffer. Die Prüfung der materiellen Rechtmässigkeit ist von der Verhältnismässigkeit einer Wiederherstellungsmassnahme zu trennen.
- VGer ZG V 2020 82Die Baubewilligung für ein Einfamilienhaus in der Wohnzone 2B (W2B) der Stadt Zug ist mit der Auflage zu ergänzen, dass der Raum 'Wirtschaft' im Untergeschoss ein Fenster mit maximal 1 m² Fläche aufweisen und nicht beheizt werden darf. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.
- VGer ZG V 2020 63Eine Baubewilligung kann erteilt werden, wenn das Bauvorhaben die Anforderungen der Einordnung gemäss § 12 BO Baar erfüllt und die Erschliessung sowie die Feuerwehrzufahrt den gesetzlichen und normativen Vorgaben entsprechen. Der Umgebungsschutz nach § 29 Abs. 1 DMSG gilt nur für geschützte, nicht für bloss inventarisierte Denkmäler.
- VGer ZG V 2020 26Die öffentliche Auflage eines Baugesuchs mit Entwurf eines verwaltungsrechtlichen Vertrags ist ausreichend, wenn die Tragweite des Vertrags für die Betroffenen erkennbar ist. Eine betreute Altersresidenz i.S.v. § 37a BO Unterägeri setzt ein altersgerechtes Wohnangebot mit organisierter Betreuung voraus, die nicht zwingend durch eigenes…
- VGer ZG V 2019 98Ein Untergeschoss, das das gewachsene Terrain nur auf einem Teil seiner Fläche um mehr als 1 m überragt, kann als Unterniveaubaute gelten, wenn der oberirdische Teil von so geringer Bedeutung ist, dass der Charakter als unterirdische Baute erhalten bleibt. Die Einordnung eines Bauvorhabens in eine heterogene Umgebung kann auch bei…
- VGer ZG V 2019 116Eine auf einer Stützmauer erstellte Sichtschutzwand und ein Metallzaun sind als Einfriedungen zu qualifizieren und müssen gemäss § 33 Abs. 1 BO Walchwil mit der Stützmauer zusammen die zulässige Maximalhöhe einhalten. Die Messung der Höhe erfolgt vom gewachsenen Terrain aus, und Grenzabstände sind horizontal zu messen.
- VGer ZG V 2019 73Die Baubewilligung für zwei Einfamilienhäuser in der Wohnzone 2b (W2b) und im Gewässerschutzbereich AU in Baar (ZG) ist rechtmässig, da die Projektänderungen keine neue öffentliche Auflage erfordern, die Höhenlage des Erdgeschosses die Vorschriften zum gewachsenen Terrain einhält, der Strassenabstand dem Grenzabstand vorgeht und das…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.