Disposizione · 13 decisioni

§ 6 VRG

13 decisioni nel corpus invocano questa disposizione.

Decisioni
13
Accolti (in tutto o in parte)
23 %
Media del corpus
27 %

Decisioni su § 6 VRG

Prima le più recenti. Ogni voce porta alla pagina di dettaglio con massima, citazione e testo integrale ufficiale.

  1. VGer ZH VB.2025.0053002.07.2026 · Parzialmente accoltoEin Baustopp, der pauschal alle Umgebungsarbeiten verbietet, ist zu weitgehend; er muss auf die tatsächlich unzulässigen Arbeiten beschränkt und in seinem Umfang im Dispositiv präzise umschrieben werden.
  2. VGer ZH VB.2023.0029719.07.2023 · RespintoVon interessierten Nachbarn kann verlangt werden, auf eine neue Bauaussteckung erneut zu reagieren und ein zweites Zustellbegehren einzureichen; ein neues Projekt kann dadurch erkennbar sein, dass zwischen Entfernung der ersten und Errichtung der zweiten Bauprofile angemessene Zeit verstrichen ist.
  3. BRG ZH BRGE IV Nr. 0082/202308.06.2023 · RespintoDie Aufforderung zur Einreichung eines ordentlichen Baugesuchs für die Aktivierung von Korrekturfaktoren kleiner als 1 bei adaptiven Mobilfunkantennen ist rechtmässig, sofern das kantonale Verwaltungsgericht die Bewilligungspflicht bejaht hat; das von der Baubehörde verhängte Nutzungsverbot ist verhältnismässig.
  4. VGer ZH VB.2021.0011213.01.2022 · RespintoBei der Projektfestsetzung eines Hochwasserschutzbauwerks (Entlastungsstollen) überwiegt das öffentliche Interesse an der Realisierung des Werks das private Eigentumsinteresse des betroffenen Grundstückseigentümers; die Koordinationspflicht bei Entscheiden verschiedener Behörden gilt nur für ein einzelnes Bauvorhaben, nicht für mehrere…
  5. VGer ZH VB.2021.0050307.12.2021 · RespintoFür den Erlass vorsorglicher Massnahmen im Rahmen der aufschiebenden Wirkung gegen eine Baubewilligung bedarf es Dringlichkeit und drohender schwerer, nicht wiedergutzumachender Nachteile; finanzielle Nachteile durch andauernde Bauarbeiten sind gerichtlichen Bauverfahren inhärent und begründen keine solche Dringlichkeit.
  6. VGer ZH VB.2021.0001621.10.2021 · Parzialmente accoltoEin eigenmächtig errichteter Zierbrunnen auf einer Dachterrasse gilt als ortsfeste Anlage gemäss LSV; nachdem die Bewilligungsfähigkeit verneint wird, ist dem Nachbarschutz durch ein Nutzungsverbot (statt einer unzulässigen Nebenbestimmung) Rechnung zu tragen. Eine Anordnung, die Bauarbeiten nur unter bestimmten Bedingungen zulässt,…
  7. VGer ZH VB.2021.0004905.07.2021 · AccoltoBei Gegenstandslosigkeit eines Rekurses infolge zwischenzeitlicher Baufreigabe hat die Vorinstanz eine summarische Beurteilung des mutmasslichen Verfahrensausgangs vorzunehmen; wird diese unterlassen und stattdessen direkt das Verursacherprinzip angewandt, liegt ein Ermessensmissbrauch vor. Fallen Baubehörden von zusätzlichen, über das…
  8. VGer ZH VB.2021.0004619.05.2021 · RespintoEine Befreiung von der Bewilligungspflicht entbindet nicht von der Pflicht zur Einhaltung des materiellen Rechts; die Baubehörde kann auch bei bewilligungsfreien Vorhaben die Einhaltung der Bauvorschriften durchsetzen und einen Baustopp als vorsorgliche Massnahme anordnen. An der Einhaltung der Bauvorschriften in Kernzonen besteht ein…
  9. VGer ZH VB.2019.0051904.11.2019 · RespintoEine Hecke in einem denkmalgeschützten Garten ist nicht automatisch vom materiellen Schutz der Unterschutzstellungsverfügung erfasst; das Beseitigungsverbot als vorsorgliche Massnahme setzt voraus, dass die Hecke am konkreten Standort für die Gartenkonzeption zwingend erforderlich ist.
  10. VGer ZH VB.2019.0008123.05.2019 · RespintoAuch reine Umnutzungen ohne bauliche Massnahmen unterliegen grundsätzlich der Baubewilligungspflicht; ein vorsorgliches Nutzungsverbot ist verhältnismässig, wenn die eigenmächtige Umnutzung die Nachbarschaft erheblich belastet und keine entgegenstehenden privaten Interessen vorliegen.
  11. VGer ZH VB.2018.0074407.02.2019 · RespintoEine Person ist legitimiert, ein vorsorgliches Nutzungsverbot einer Skateanlage anzufechten, wenn Lärmimmissionen der Anlage auf ihrem Balkon hörbar sind und sie damit stärker als beliebige Dritte betroffen ist.
  12. VGer ZH VB.2018.0016320.09.2018 · RespintoVorsorgliche Massnahmen bei Lärmimmissionen eines Brunnens setzen eine glaubhaft gemachte Gesundheitsgefährdung voraus; ohne diese ist ein vorsorglicherweises Abstellen nicht gerechtfertigt.
  13. VGer ZH VB.2017.0041831.08.2017 · RespintoVorsorgliche Massnahmen im Baubewilligungsverfahren setzen Dringlichkeit voraus; fehlt es an der Glaubhaftmachung der Dringlichkeit, sind die Voraussetzungen für eine vorsorgliche Massnahme nicht erfüllt.

Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.