Entscheide zu § 6 Abs. 1 VRP (SRSZ 234.110)
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer SZ III 2023 150Bauten und Anlagen innerhalb der Gewässerabstandslinie, die ohne Baubewilligung erstellt wurden (Steinkorbmauer, Stützmauer, Terrainaufschüttung, Entfernung von Ufervegetation), sind nicht nachträglich zu bewilligen und müssen auf Kosten der Bauherrschaft vollständig rückgebaut und der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden.
- VGer SZ III 2022 79Wird bei der Berechnung von Gebäudehöhe und Grenzabstand auf das falsche Terrain (ursprünglich gewachsenes statt gestaltetes Terrain) abgestellt, sind die Masse neu unter Zugrundelegung des massgebenden gestalteten Terrains zu ermitteln. Ein Erdgeschoss, das bei sämtlichen Fassaden um mehr als 2 m über das massgebende gestaltete Terrain…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.