Bestimmung · 1 Entscheid

§ 6 Abs. 1 StrassG

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Entscheide zu § 6 Abs. 1 StrassG

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  1. VGer ZH VB.2018.0080010.09.2020 · GutgeheissenDie Strassenplanungsbehörde hat eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen; gerichtlich wird ihr Ermessen nur mit Zurückhaltung überprüft, und ein Zeitverlust von wenigen Minuten für Kunden bei der Anfahrt zur Schleichverkehrsvermeidung ist zumutbar.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.