Entscheide zu § 5a VRG ZH
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer ZH AB.2025.00001Nach bundesgerichtlicher Rückweisung (Ausstandssache) hat das Verwaltungsgericht den vom Baurekursgericht vorgeschlagenen Spruchkörper zu bestätigen und einen ausserordentlichen Gerichtsschreiber einzusetzen, wenn kein Ausstandsgrund bezüglich der vorgeschlagenen Richter ersichtlich ist; bei einem institutionellen Problem gehen die…
- VGer ZH AB.2024.00001Das Ausstandsgesuch gegen die 2. Abteilung des Baurekursgerichts ist abzuweisen, wenn der Umstand, dass der Gesamtgerichtspräsident persönlich Gegenpartei im baurekursgerichtlichen Verfahren ist, allein keine institutionelle Befangenheit der Abteilung begründet und keine hinreichenden Hinweise auf eine Einflussnahme vorliegen.
- VGer ZH AB.2023.00001Das Ausstandsgesuch gegen die 2. Abteilung des Baurekursgerichts ist abzuweisen, wenn der Umstand, dass der Gesamtgerichtspräsident persönlich Gegenpartei ist, allein keine Ausstandspflicht der gesamten Abteilung begründet und keine hinreichenden Hinweise auf eine unzulässige Einflussnahme vorliegen; blosse Kollegialität genügt nicht.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.