Entscheide zu § 56 Abs. 4 PBG
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- BRG ZH BRGE IV Nr. 0164/2024Eine Wohnung für standortgebundene Betriebsangehörige in der Gewerbezone ist gemäss § 56 Abs. 4 PBG nur bewilligungsfähig, wenn die Standortgebundenheit nachgewiesen ist; bei einem reinen Lagerhaltungs- und Transportbetrieb ohne betriebsnotwendige Wohnpflicht ist die Voraussetzung nicht erfüllt.
- BRG ZH BRGE I Nr. 0090/2023Eine Primarschule mit Kindergarten und Tagesschulbetreuung ist in der Industriezone nicht zonenkonform, da sie nicht als Dienstleistungsbetrieb i.S.v. § 56 Abs. 3 PBG qualifiziert werden kann und die Tagesbetreuung eine wohnverwandte Nutzung darstellt; ein künftiges Planungsverfahren (BZO-Revision) entfaltet keine positive Vorwirkung.
- BRG ZH BRGE II Nr. 0004/2022Ein als «Musterhaus» bezeichnetes Einfamilienhaus mit vollständig eingerichteten Wohnräumen ist in der Gewerbezone nicht zonenkonform; die Betriebsnotwendigkeit für eine Betriebswohnung erfordert die unabdingbare Anwesenheit des Personals ausserhalb der Arbeitszeiten aus betriebstechnischen Gründen, blosse Zweckmässigkeit genügt nicht.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.