Decisioni su § 56 cpv. 4 PBG
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- BRG ZH BRGE IV Nr. 0164/2024Eine Wohnung für standortgebundene Betriebsangehörige in der Gewerbezone ist gemäss § 56 Abs. 4 PBG nur bewilligungsfähig, wenn die Standortgebundenheit nachgewiesen ist; bei einem reinen Lagerhaltungs- und Transportbetrieb ohne betriebsnotwendige Wohnpflicht ist die Voraussetzung nicht erfüllt.
- BRG ZH BRGE I Nr. 0090/2023Eine Primarschule mit Kindergarten und Tagesschulbetreuung ist in der Industriezone nicht zonenkonform, da sie nicht als Dienstleistungsbetrieb i.S.v. § 56 Abs. 3 PBG qualifiziert werden kann und die Tagesbetreuung eine wohnverwandte Nutzung darstellt; ein künftiges Planungsverfahren (BZO-Revision) entfaltet keine positive Vorwirkung.
- BRG ZH BRGE II Nr. 0004/2022Ein als «Musterhaus» bezeichnetes Einfamilienhaus mit vollständig eingerichteten Wohnräumen ist in der Gewerbezone nicht zonenkonform; die Betriebsnotwendigkeit für eine Betriebswohnung erfordert die unabdingbare Anwesenheit des Personals ausserhalb der Arbeitszeiten aus betriebstechnischen Gründen, blosse Zweckmässigkeit genügt nicht.
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.