Bestimmung · 4 Entscheide

§ 56 Abs. 1 PBG

4 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
4
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
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Korpusmittel
27 %

Entscheide zu § 56 Abs. 1 PBG

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  1. BRG ZH BRGE I Nr. 0090/202305.05.2023 · GutgeheissenEine Primarschule mit Kindergarten und Tagesschulbetreuung ist in der Industriezone nicht zonenkonform, da sie nicht als Dienstleistungsbetrieb i.S.v. § 56 Abs. 3 PBG qualifiziert werden kann und die Tagesbetreuung eine wohnverwandte Nutzung darstellt; ein künftiges Planungsverfahren (BZO-Revision) entfaltet keine positive Vorwirkung.
  2. BRG ZH BRGE II Nr. 0004/202218.01.2022 · AbgewiesenEin als «Musterhaus» bezeichnetes Einfamilienhaus mit vollständig eingerichteten Wohnräumen ist in der Gewerbezone nicht zonenkonform; die Betriebsnotwendigkeit für eine Betriebswohnung erfordert die unabdingbare Anwesenheit des Personals ausserhalb der Arbeitszeiten aus betriebstechnischen Gründen, blosse Zweckmässigkeit genügt nicht.
  3. BRG ZH BRGE IV Nr. 0141/202024.09.2020 · AbgewiesenEin islamisches Kultur- und Begegnungszentrum mit Gebetsraum ist in der Industriezone als Dienstleistungsgewerbe im Sinne von § 56 Abs. 3 PBG zonenkonform, wenn die BZO keine Ausschlussgründe vorsieht und keine wohnnutzungsnahe Verwandtschaft besteht.
  4. VGer ZH VB.2018.0048607.02.2019 · AbgewiesenDie Nutzung von Gewerberäumen als Homeoffice gilt als Wohnnutzung und nicht als selbständige gewerbliche Tätigkeit; kommunale Behörden haben bei der Auslegung ihres eigenen Planungsrechts einen Beurteilungsspielraum.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.