Entscheide zu § 56 Abs. 1 PBG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BRG ZH BRGE I Nr. 0090/2023Eine Primarschule mit Kindergarten und Tagesschulbetreuung ist in der Industriezone nicht zonenkonform, da sie nicht als Dienstleistungsbetrieb i.S.v. § 56 Abs. 3 PBG qualifiziert werden kann und die Tagesbetreuung eine wohnverwandte Nutzung darstellt; ein künftiges Planungsverfahren (BZO-Revision) entfaltet keine positive Vorwirkung.
- BRG ZH BRGE II Nr. 0004/2022Ein als «Musterhaus» bezeichnetes Einfamilienhaus mit vollständig eingerichteten Wohnräumen ist in der Gewerbezone nicht zonenkonform; die Betriebsnotwendigkeit für eine Betriebswohnung erfordert die unabdingbare Anwesenheit des Personals ausserhalb der Arbeitszeiten aus betriebstechnischen Gründen, blosse Zweckmässigkeit genügt nicht.
- BRG ZH BRGE IV Nr. 0141/2020Ein islamisches Kultur- und Begegnungszentrum mit Gebetsraum ist in der Industriezone als Dienstleistungsgewerbe im Sinne von § 56 Abs. 3 PBG zonenkonform, wenn die BZO keine Ausschlussgründe vorsieht und keine wohnnutzungsnahe Verwandtschaft besteht.
- VGer ZH VB.2018.00486Die Nutzung von Gewerberäumen als Homeoffice gilt als Wohnnutzung und nicht als selbständige gewerbliche Tätigkeit; kommunale Behörden haben bei der Auslegung ihres eigenen Planungsrechts einen Beurteilungsspielraum.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.