Bestimmung · 3 Entscheide

§ 52 VRG

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Entscheide zu § 52 VRG

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  1. VGer ZH VB.2018.0021428.06.2018 · AbgewiesenEin Nachbar kann sich in baurechtlichen Streitigkeiten vor dem Verwaltungsgericht nicht erstmals auf einen neuen Bauhinderungsgrund berufen, den er im Rekursverfahren nicht geltend gemacht hat.
  2. VGer ZH VB.2017.0012921.12.2017 · AbgewiesenNeue Sachbegehren sind im Beschwerdeverfahren ausgeschlossen; enteignungsrechtliche Forderungen können nicht erstmals im Beschwerdeverfahren geltend gemacht werden.
  3. VGer ZH VB.2016.0062402.03.2017 · AbgewiesenIm Rekursverfahren können neue Anträge nur innerhalb der Rekursfrist gestellt werden; verspätet eingereichte Anträge sind unzulässig und die Rekursinstanz muss darauf nicht eintreten, auch wenn der Untersuchungsgrundsatz gilt.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.