Entscheide zu § 52 VRG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer ZH VB.2018.00214Ein Nachbar kann sich in baurechtlichen Streitigkeiten vor dem Verwaltungsgericht nicht erstmals auf einen neuen Bauhinderungsgrund berufen, den er im Rekursverfahren nicht geltend gemacht hat.
- VGer ZH VB.2017.00129Neue Sachbegehren sind im Beschwerdeverfahren ausgeschlossen; enteignungsrechtliche Forderungen können nicht erstmals im Beschwerdeverfahren geltend gemacht werden.
- VGer ZH VB.2016.00624Im Rekursverfahren können neue Anträge nur innerhalb der Rekursfrist gestellt werden; verspätet eingereichte Anträge sind unzulässig und die Rekursinstanz muss darauf nicht eintreten, auch wenn der Untersuchungsgrundsatz gilt.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.