Bestimmung · 1 Entscheid

§ 52 Abs. 2 VRG ZH

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an.

Entscheide
1
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
0 %
Korpusmittel
27 %

Entscheide zu § 52 Abs. 2 VRG ZH

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer ZH VB.2020.0070428.01.2021 · AbgewiesenIn baurechtlichen Beschwerdeverfahren können vor dem Verwaltungsgericht als zweiter Gerichtsinstanz keine neuen Bauhinderungsgründe geltend gemacht werden; neue rechtliche Begründungen sind nur zulässig, wenn sie sich auf den im Rekursverfahren ermittelten Sachverhalt stützen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.