Bestimmung · 1 Entscheid

§ 5 Abs. I ABV

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Entscheide zu § 5 Abs. I ABV

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  1. VGer ZH VB.2019.0005029.08.2019 · AbgewiesenBei der Interpolation von Höhenkurven gibt es kein allgemein anerkanntes und verbindliches Verfahren; das Verwaltungsgericht überprüft eine Interpolation nur auf offensichtliche Unvertretbarkeit, nicht auf Angemessenheit.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.