Entscheide zu § 49 Abs. 3 PBG
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- VGer ZH VB.2024.00540Anbauten mit architektonischer und baulicher Selbständigkeit können als Besondere Gebäude nach § 273 PBG qualifiziert werden, auch wenn sie funktional vom Hauptgebäude abhängen; eine Verletzung der Drittelsregel bei Attikaaufbauten kann auflageweise ohne wesentliche Projektänderung behoben werden.
- VGer ZH VB.2020.00111Ob ein Anbau ein Besonderes Gebäude nach § 273 PBG darstellt, richtet sich nach seiner fehlenden objektiven Eignung zum dauernden Aufenthalt von Personen und nicht nach der beabsichtigten Nutzung; erfüllt ein Anbau die baurechtlichen Anforderungen an Aufenthaltsräume (§ 299 ff. PBG), scheidet eine Qualifikation als Besonderes Gebäude aus.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.