Bestimmung · 2 Entscheide

§ 49 Abs. 3 PBG

2 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
50 %
Korpusmittel
27 %

Entscheide zu § 49 Abs. 3 PBG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer ZH VB.2024.0054017.03.2026 · Teilweise gutgeheissenAnbauten mit architektonischer und baulicher Selbständigkeit können als Besondere Gebäude nach § 273 PBG qualifiziert werden, auch wenn sie funktional vom Hauptgebäude abhängen; eine Verletzung der Drittelsregel bei Attikaaufbauten kann auflageweise ohne wesentliche Projektänderung behoben werden.
  2. VGer ZH VB.2020.0011103.09.2020 · RückweisungOb ein Anbau ein Besonderes Gebäude nach § 273 PBG darstellt, richtet sich nach seiner fehlenden objektiven Eignung zum dauernden Aufenthalt von Personen und nicht nach der beabsichtigten Nutzung; erfüllt ein Anbau die baurechtlichen Anforderungen an Aufenthaltsräume (§ 299 ff. PBG), scheidet eine Qualifikation als Besonderes Gebäude aus.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.